§1.
Geltung
1. Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten
ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen
Bedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur
durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
§2. Angebote, Vertragsabschluß
1. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Wir sind
berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot binnen zwei Wochen ab
Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Übergabe der
bestellten Ware anzunehmen.
§3. Lieferverzug
1. Bei Überschreitung von Lieferfristen, die wir zu vertreten
haben, kommen wir nur in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich
auffordert binnen angemessener Frist zu liefern. Erfolgt nach Ablauf
dieser Nachfrist keine Lieferung, so ist der Kunde berechtigt vom
Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zuverlangen, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der
Leistung hingewiesen hat.
2. Schadenersatz wegen Verzugsschadens oder Nichterfüllung
leisten wir nur, wenn der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit von
uns, unseren Vertretern oder Mitarbeitern beruht. Die Höhe für
vertragstypische Schäden wird auf 20% der Vertragssumme
beschränkt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden schließen
wir aus. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
uns, unserer Vertreter oder Mitarbeiter bleibt hiervon unberührt. Im
kaufmännischen Verkehr erfolgt eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit
nur, wenn der Schaden auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
beruht. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend.
§4. Preise
1. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart,
ab unserem Ladengeschäft Düsseldorf ohne Installation, Schulung oder
sonstiger Nebenleistungen. Erfüllungsort ist unser Ladengeschäft Düsseldorf.
§5. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Zahlungen haben sofort bei Lieferung bar Kasse ohne Abzüge
zu erfolgen, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können.
2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
den uns daraus entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
3. Ein Aufrechnungsrecht gegen unsere Zahlungsansprüche steht
dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
§6. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der uns
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum
(Vorbehaltsware). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist unzulässig.
2. Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an
den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dem Kunden wird im
kaufmännischen Verkehr gestattet die Vorbehaltsware unter Einhaltung
der Regeln eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern,
solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte
Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen,
tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang
an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist
berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen und
auf eigene Rechnung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt,
wenn der Kunde seinen Vertragspflichten insbesondere seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir können
dann verlangen, daß der Kunde die Abtretung gegenüber seinem
Schuldner unverzüglich offenlegt und uns unverzüglich alle
Unterlagen herausgibt und Auskünfte erteilt, die wir benötigen, um
die Forderungen des Kunden gegen den Warenempfänger einzuziehen.
3. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder umgebildet, so
erfolgt dies stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu
verpflichten. Erlischt unser Eigentumsvorbehalt an der gelieferten
Ware durch Verarbeitung, Umbildung oder untrennbarer Vermischung mit
anderen fremden Gegenständen, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw.
Vermischung. Erfolgt eine Verbindung oder Vermischung der gelieferten
Ware in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen
ist, so wird bereits jetzt vereinbart, daß der Kunde uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt unser Eigentum bzw.
Miteigentum unentgeltlich.
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4.
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen, um mehr als 20% übersteigt.
§7. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre vom
Hersteller, davon sechs Monate von Ibocom Computer Sie beginnt
mit dem Tag des Erhalts der Ware.
2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängeln schadhaft, liefern wir nach
unserer Wahl Ersatz oder bessern nach.
Hierzu hat uns der Kunde die beanstandete Ware möglichst in
Originalverpackung oder zumindest in sachgerechter Verpackung mit
einer genauen Fehlerbeschreibung zukommen zu lassen.
Eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist zulässig. Es
sei denn, dies ist dem Kunden nicht zuzumuten.
3. Hat eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung
keinen Erfolg oder ist dem Kunden eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht zuzumuten, ist er berechtigt eine Herabsetzung
des Kaufpreis oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware; es
sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der
mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.
4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und können nicht an Dritte abgetreten werden.
5. Treten bei einem gelieferten Gegenstand Mängel auf, sind
wir berechtigt nach unserer Wahl, entweder den fehlerhaften Gegenstand
beim Kunden zu besichtigen und zu prüfen, oder die Zusendung des
Gegenstandes zu verlangen.
6. Bei dem Verdacht auf Transportschäden oder fehlender Ware,
ist die Originalverpackung unbedingt zur Ansicht durch Gutachter
aufzubewahren.
7. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind
ausgeschlossen, wenn die Mängel durch unsachgemäße Behandlung,
Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanleitungen verursacht
wurden, oder wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäße
Instandsetzungsarbeiten oder unsachgemäße Änderungen am
Liefergegenstand vorgenommen haben.
Das gleiche gilt, wenn der Kunde bei offensichtlichen Mängeln nicht
innerhalb von 14 Tagen und bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht
unverzüglich nach deren Feststellung spätestens aber vor Ablauf von
6 Monaten nach Lieferung diese schriftlich angezeigt hat.
8. Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, haften wir,
unsere Vertreter und Mitarbeiter in vollem Umfang nur, wenn der
Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haften wir nur bis zur Höhe des für das jeweilige
Rechtsgeschäft typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Im kaufmännischen Verkehr haften wir grundsätzlich nur im
vertragstypischen Schadensumfang. Wir haften nicht für die
Wiederbeschaffung von Daten, außer wir haben den Verlust vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht, und der Kunde hat durch
entsprechende Sicherung der Daten Vorsorge getroffen, daß diese mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Soweit unsere Haftung in diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Vertreter, Mitarbeiter, und Erfüllungsgehilfen.
9. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß § 377 und § 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
§8. Software
1.Beinhaltet der Kaufvertrag die Lieferung von
Standardsoftware, so gelten unsere Geschäftsbedingungen für Gewährleistung
und Haftung nur nachrangig zu den dem Datenträger beiliegenden
Bedingungen des Softwareherstellers, zu deren Kenntnisnahme dem Kunden
bei Vertragsabschluß durch Vorlage der Bedingungen ausreichend
Gelegenheit gegeben wird. Lehnt der gewährleistungspflichtige
Softwarehersteller die berechtigten Gewährleistungsansprüche des
Kunden ab und müßte zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche
gegen den Softwarehersteller gerichtlich vorgegangen werden, so tritt
die Gewährleistung und Haftung gemäß unseren Geschäftsbedingungen
wieder in Kraft.
§9. Geltendes Recht, Gerichtsstand
1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für Verträge mit Vollkaufleuten im Sinne des
Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand Düsseldorf.
Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder
verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland,
ist unser Geschäftssitz Düsseldorf Gerichtsstand.
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