Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBO COM Computer Hardware Handels & Service 

 

 

 

§1. Geltung
1. Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

§2. Angebote, Vertragsabschluß
1. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Übergabe der bestellten Ware anzunehmen.

§3. Lieferverzug
1. Bei Überschreitung von Lieferfristen, die wir zu vertreten haben, kommen wir nur in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich auffordert binnen angemessener Frist zu liefern. Erfolgt nach Ablauf dieser Nachfrist keine Lieferung, so ist der Kunde berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zuverlangen, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat.
2. Schadenersatz wegen Verzugsschadens oder Nichterfüllung leisten wir nur, wenn der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Mitarbeitern beruht. Die Höhe für vertragstypische Schäden wird auf 20% der Vertragssumme
beschränkt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden schließen wir aus. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer Vertreter oder Mitarbeiter bleibt hiervon unberührt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn der Schaden auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend.

§4. Preise
1. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab unserem Ladengeschäft Düsseldorf ohne Installation, Schulung oder sonstiger Nebenleistungen. Erfüllungsort ist unser Ladengeschäft Düsseldorf.

§5. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Zahlungen haben sofort bei Lieferung bar Kasse ohne Abzüge zu erfolgen, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
3. Ein Aufrechnungsrecht gegen unsere Zahlungsansprüche steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§6. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist unzulässig.
2. Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dem Kunden wird im kaufmännischen Verkehr gestattet die Vorbehaltsware unter Einhaltung der Regeln eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber  in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir können dann verlangen, daß der Kunde die Abtretung gegenüber seinem Schuldner unverzüglich offenlegt und uns unverzüglich alle Unterlagen herausgibt und Auskünfte erteilt, die wir benötigen, um die Forderungen des Kunden gegen den Warenempfänger einzuziehen.
3. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware durch Verarbeitung, Umbildung oder untrennbarer Vermischung mit anderen fremden Gegenständen, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung. Erfolgt eine Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so wird bereits jetzt vereinbart, daß der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich.

 

4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, um mehr als 20% übersteigt.

§7. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre vom Hersteller, davon sechs Monate von Ibocom Computer  Sie beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware.
2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängeln schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach.
Hierzu hat uns der Kunde die beanstandete Ware möglichst in Originalverpackung oder zumindest in sachgerechter Verpackung mit einer genauen Fehlerbeschreibung zukommen zu lassen.
Eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist zulässig. Es sei denn, dies ist dem Kunden nicht zuzumuten.
3. Hat eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung keinen Erfolg oder ist dem Kunden eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zuzumuten, ist er berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreis oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware; es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.
4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht an Dritte abgetreten werden.
5. Treten bei einem gelieferten Gegenstand Mängel auf, sind wir berechtigt nach unserer Wahl, entweder den fehlerhaften Gegenstand beim Kunden zu besichtigen und zu prüfen, oder die Zusendung des Gegenstandes zu verlangen.
6. Bei dem Verdacht auf Transportschäden oder fehlender Ware, ist die Originalverpackung unbedingt zur Ansicht durch Gutachter aufzubewahren.
7. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Mängel durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanleitungen verursacht wurden, oder wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder unsachgemäße Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen haben.
Das gleiche gilt, wenn der Kunde bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von 14 Tagen und bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich nach deren Feststellung spätestens aber vor Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung diese schriftlich angezeigt hat.
8. Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, haften wir, unsere Vertreter und Mitarbeiter in vollem Umfang nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bis zur Höhe des für das jeweilige Rechtsgeschäft typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Im kaufmännischen Verkehr haften wir grundsätzlich nur im vertragstypischen Schadensumfang. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, außer wir haben den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, und der Kunde hat durch entsprechende Sicherung der Daten Vorsorge getroffen, daß diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Soweit unsere Haftung in diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter, und Erfüllungsgehilfen.
9. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 und § 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

§8. Software
1.Beinhaltet der Kaufvertrag die Lieferung von Standardsoftware, so gelten unsere Geschäftsbedingungen für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Datenträger beiliegenden Bedingungen des Softwareherstellers, zu deren Kenntnisnahme dem Kunden bei Vertragsabschluß durch Vorlage der Bedingungen ausreichend Gelegenheit gegeben wird. Lehnt der gewährleistungspflichtige Softwarehersteller die berechtigten Gewährleistungsansprüche des Kunden ab und müßte zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller gerichtlich vorgegangen werden, so tritt die Gewährleistung und Haftung gemäß unseren Geschäftsbedingungen wieder in Kraft.

§9. Geltendes Recht, Gerichtsstand
1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für Verträge mit Vollkaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand Düsseldorf.
Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Düsseldorf Gerichtsstand.